Vertragsgrundlage
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für Bau- und Pflegeleistungen im Garten- und Landschaftsbau · Stand Januar 2026
§ 1 Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten für alle Verträge über Planungs-, Bau- und Pflegeleistungen zwischen der HAINBUCH Garten & Landschaft GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Auftraggeber. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur wirksam, wenn wir ihnen schriftlich zustimmen. Gegenüber Unternehmern gilt ergänzend die VOB/B, sofern dies ausdrücklich vereinbart wird.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
Angebote sind 30 Tage gültig und freibleibend, soweit nichts anderes vermerkt ist. Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragserteilung oder Bestätigung in Textform zustande. Pläne, Skizzen und Pflanzlisten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum; eine Weitergabe an Dritte bedarf unserer Zustimmung. Das Aufmaß vor Ort ist kostenfrei und begründet keinen Auftrag.
§ 3 Leistungsumfang
Maßgeblich sind die Positionen des Angebots. Nicht enthalten sind – soweit nicht ausdrücklich aufgeführt – Entsorgung belasteten Bodens, Fels- und Bauschuttaushub, Vermessungsleistungen, Genehmigungen sowie Elektro- und Poolarbeiten. Angaben zu Mengen aus Aufmaß und Plan sind Näherungswerte; abgerechnet wird nach tatsächlichem Aufmaß, wenn keine Pauschale vereinbart ist.
§ 4 Mitwirkung des Auftraggebers
- Freier Zugang zur Baustelle sowie eine Fläche zum Abstellen von Material und Maschinen
- Bereitstellung von Wasser und Strom in zumutbarem Umfang
- Auskunft über Leitungen im Boden (Strom, Gas, Wasser, Abwasser, Telefon, Drainagen, Sickerschächte) vor Beginn der Erdarbeiten
- Angabe der Grundstücksgrenzen; bei Unklarheit ist eine amtliche Vermessung Sache des Auftraggebers
- Einholung erforderlicher Genehmigungen, Zustimmungen von Nachbarn und Halteverbote
Für Schäden an nicht gemeldeten oder falsch verorteten Leitungen haften wir nicht. Verzögerungen aus fehlender Mitwirkung berechtigen zur Anpassung von Terminen und zur Abrechnung von Wartezeiten.
§ 5 Termine, Witterung und Vegetationszeiten
Termine gelten als annähernd vereinbart, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Bei Frost, Dauerregen, Schnee oder aufgeweichtem Boden ruhen die Arbeiten; die Ausführungsfrist verlängert sich entsprechend. Pflanzarbeiten werden in der jeweils fachlich richtigen Pflanzzeit ausgeführt und können deshalb zeitlich nach den Bauleistungen liegen. Für Rückschnitte an Hecken und Gehölzen gelten die gesetzlichen Fristen des § 39 BNatSchG.
§ 6 Preise und Zahlung
- Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Bei Aufträgen über 5.000 € sind Abschlagszahlungen nach Baufortschritt üblich: 30 % bei Auftragserteilung, 40 % nach Abschluss der Erdarbeiten, Rest nach Abnahme.
- Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Zugang fällig.
- Bei Materialpreissteigerungen von mehr als 10 % zwischen Angebot und Ausführung behalten wir uns eine Anpassung nach Nachweis vor; der Auftraggeber kann in diesem Fall vom Vertrag zurücktreten.
§ 7 Nachträge
Zusätzliche oder geänderte Leistungen werden vor Ausführung in Textform vereinbart. Ist eine vorherige Vereinbarung wegen Dringlichkeit nicht möglich (z. B. unerwarteter Bauschutt im Untergrund), informieren wir unverzüglich und rechnen nach Aufwand zu den vereinbarten Stunden- und Materialsätzen ab.
§ 8 Abnahme
Nach Fertigstellung erfolgt eine gemeinsame Abnahme mit Protokoll. Teilabnahmen sind bei in sich abgeschlossenen Leistungen möglich. Nimmt der Auftraggeber die Leistung in Gebrauch, gilt sie spätestens zwölf Werktage nach schriftlicher Fertigstellungsanzeige als abgenommen.
§ 9 Pflanzen, Anwachsen und Pflege
Pflanzen sind lebende Ware. Wir liefern in der vereinbarten Qualität und Größe nach den Gütebestimmungen für Baumschulpflanzen; Abweichungen in Wuchsform und Farbe sind natürlich bedingt und kein Mangel.
- Für das Anwachsen übernehmen wir eine Gewähr von zwölf Monaten, wenn die Fertigstellungs- und Entwicklungspflege in diesem Zeitraum von uns ausgeführt wird.
- Pflegt der Auftraggeber selbst, entfällt die Anwachsgewähr; wir übergeben dazu einen Pflanz- und Pflegeplan mit Gießempfehlung.
- Ausgeschlossen sind Schäden durch Trockenheit, Staunässe, Frost, Wild-, Haustier- oder Schädlingsfraß sowie durch unsachgemäße Pflege Dritter.
§ 10 Mängel und Verjährung
Es gelten die gesetzlichen Regelungen. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt bei Bauwerken und Arbeiten an Bauwerken (z. B. Terrassen, Mauern, Wegebau) fünf Jahre, bei sonstigen Werkleistungen zwei Jahre und bei Pflanzarbeiten sowie Rasenansaat ein Jahr ab Abnahme. Setzungen im Bereich neu verfüllter Flächen sind fachlich normal; wir gleichen sie im Rahmen der Fertigstellungspflege einmalig aus.
§ 11 Pflegeverträge
Pflegeverträge laufen ein Jahr und verlängern sich um jeweils ein Jahr, wenn sie nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Laufzeitende gekündigt werden. Die vereinbarten Einsätze werden jahreszeitlich abgestimmt; verschiebt Witterung einen Einsatz, holen wir ihn nach. Winterdienst wird gesondert vereinbart und ersetzt nicht die Räum- und Streupflicht des Eigentümers, soweit dies nicht ausdrücklich schriftlich übernommen wird.
§ 12 Haftung
Für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit haften wir unbeschränkt. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
§ 13 Eigentumsvorbehalt
Geliefertes Material bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum, soweit es nicht durch Einbau wesentlicher Bestandteil des Grundstücks geworden ist.
§ 14 Widerrufsrecht für Verbraucher
Wird der Vertrag außerhalb unserer Geschäftsräume geschlossen – etwa beim Aufmaßtermin auf Ihrem Grundstück – steht Verbrauchern ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu. Über Beginn, Ausübung und Folgen des Widerrufs informieren wir mit einer gesonderten Widerrufsbelehrung, die dem Angebot beiliegt. Soll vor Ablauf der Frist begonnen werden, benötigen wir dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung.
§ 15 Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist bei Verträgen mit Kaufleuten Musterstadt. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der übrige Vertrag wirksam. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.
Hinweis: Diese AGB sind eine Rohfassung für eine Beispielseite. Sie ersetzen keine Rechtsberatung und müssen vor der Verwendung an den Betrieb angepasst und anwaltlich geprüft werden.